Lehramt Wirtschaftswissenschaften

Fachberatung zum Fach Wirtschaftswissenschaften auf Lehramt Gymnasium oder Realschule an der LMU Munich School of Management

Lehramt Wirtschaftswissenschaften für Gymnasium oder Realschule

Das Fach Wirtschaftswissenschaften als Lehramtsstudiengang vermittelt Ihnen essenzielle Kenntnisse in den Bereichen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Recht und Fachdidaktik. Sie erhalten grundlegende Fähigkeiten zur eigenständigen wissenschaftlichen Analyse wirtschaftswissenschaftlicher Fragestellungen sowie zur selbständigen Anwendung von ökonomischen Kenntnissen und Fertigkeiten im Lehrberuf.

An der LMU Munich School of Management können Sie Lehramt Wirtschaftswissenschaften studieren:

-> für Gymnasium

-> für Realschule

Fächerporträts der Lehramtsstudienfächer:
Sehen Sie sich die Informationsfilme des Münchner Zentrums für Lehrerbildung an.

Informationen zum Studium Lehramt Wirtschaftswissenschaften

Informationen zum Studienfach:
Lehramt Wirtschaftswissenschaften

Detaillierte Informationen:
Präsentation zur Einführungsveranstaltung. (PDF, 970 KB)

Weitergehende Informationen:

Prüfungs- und Studienordnung Lehramt Wirtschaftswissenschaften für:

Antworten auf häufige Fragen zum Lehrerberuf finden Sie auch in den FAQ des MZL..

Einen guten Überblick über das Fach Wirtschaftswissenschaften an der LMU finden Sie auf den Profilseiten des Faches unter
Lehramt Realschule (LAR)
Lehramt Gymnasium (LAG)

Informationen zu lehramtsspezifischen Fächern:

Kontakt

Anschrift:
Joseph Nserat
Fachberatung Wirtschaftswissenschaften
Ludwigstraße 28 - VG - Raum 420
E-Mail:
lehramt@som.lmu.de
Kontakt:




Sollten Sie ein Anliegen haben, schreiben Sie bitte eine Mail an lehramt@som.lmu.de und erläutern kurz Ihr Anliegen.
Sie haben Fragen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen, benötigen einen Semesteranrechnungsbescheid oder haben bereits ein abgeschlossenes Studium? Hinweise dazu finden Sie hier unter "Anrechnung".

INFO: Die Lehramtsberatung befindet sich vom 18.03 - 01.04.2024 im Urlaub und wird danach wieder Ihre Anliegen bearbeiten. Wir bitten um Verständnis.
Sprechstundentermine:
Nach Vereinbarung
Planen Sie Ihre Anliegen vorausschauend! Lesen Sie sich bitte zunächst alle Informationen auf dieser Webseite aufmerksam und bis zum Ende durch.

Vor dem Studium

Bitte berücksichtigen Sie, dass sowohl das Fach Wirtschaftswissenschaften LAR, als auch LAG örtlich zulassungsbeschränkt sind!

Weitere Informationen zu Zulassungsbeschränkung und möglichen Fächerkombinationen entnehmen Sie bitte den Profilseiten des Fachs:
LA Realschule
LA Gymnasium

Ausführliche Informationen zur Immatrikulation bei zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei.

Lehramt Gymnasium
Aktuell (ab Wintersemester 2015/2016):
Übersicht über den Aufbau des Studiums bei Studienbeginn ab WS 2015/2016

Lehramt Realschule
Aktuell (ab Wintersemester 2010/2011):
Übersicht über den Aufbau des Studiums ab WS 2010/2011

Wichtig: Die Veranstaltung People and Organization kann ab dem Sommersemester 2020 nicht mehr als Einzelklausur für 3 ECTS belegt werden, sondern nur noch zusammen mit International Management in der Kombinationsklausur "Leadership and International Management" für 6 ECTS.

Achtung: das ISC betreibt hohen Aufwand, um alle an der Fakultät anfallenden Klausuren möglichst überschneidungsfrei anbieten zu können. Auf Grund der hohen Komplexität und unter Berücksichtigung der vielen möglichen Fachkombinationen insbesondere der Veranstaltungen für Nebenfach BWL und BWL auf Lehramt, sind manchmal Überschneidungen jedoch nicht zu vermeiden. Eine Überschneidungsfreiheit von Prüfungsleistungen kann nur unter Befolgung der oben empfohlenen Studienverlaufspläne garantiert werden - wir empfehlen daher dringend deren Einhaltung!

Wie erstelle ich den Studenplan für mein nächstes Semester?
Bitte orientieren Sie sich für Ihre Semesterplanung an den empfohlenen Studienverlaufsplänen. Für die Studenplanung können Sie dann die jeweiligen Veranstaltungen im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF) heraussuchen, die sie besuchen möchten. In der Regel sind die Veranstaltungen der entsprechenden Lehramtskategorie zugeordnet. Sollten Sie eine Veranstaltung nicht finden, verwenden Sie bitte die "Suche nach Veranstaltung" Funktion des LSF.

Für die meisten Veranstaltungen* ist KEINE vorherige Anmeldung nötig. Sollte dies doch der Fall sein, sind auf den Veranstaltungsseiten die Modalitäten dazu aufgeführt.
(Tipp: zu den Veranstaltungsseiten kommen Sie am schnellsten über Google "Veranstaltungsname + LMU")

*ausgenommen hiervon sind die Veranstaltungen der Fachdidaktik Wirtschaftswissenschaften. Bitte informieren Sie sich hier rechtzeitig über etwaige Anmeldefristen auf der Webseite des Instituts für Wirtschaftspädagogik.

Anerkennung von Studienleistungen im Lehramtsstudium
Die Regelungen zur Anerkennung von Studienleistungen sind in den Prüfungsordnungen der Studiengänge Wirtschaft auf Gymnasium und Realschule im Detail nachzulesen, an dieser Stelle nur zusammengefasst. Grundsätzlich werden Leistungen, die an anderen Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland im gleichen Studiengang erbracht wurden, anerkannt, es sei denn, dass diese wesentliche Unterschiede im Hinblick auf die erzielten Lernergebnisse/ Kompetenzen aufweisen. Allerdings gilt es hier einiges zu beachten, lesen Sie sich die folgenden Informationen daher bitte sorgfältig durch.

Es gibt zwei Zeitpunkte, zu denen Anrechnungsanfragen gestellt werden:

I. Vor Immatrikulation (Anrechnungsanfrage vor der Bewerbung)
Prinzipiell sieht die Prüfungsordnung im Lehramtsstudium vor, dass vorherige Studienleistungen anerkannt werden können, sofern diese die nötigen Kompetenzen vermitteln. Auf Grund der hohen Zahl an Anfragen, ist es uns leider kapazitätsbedingt nicht möglich, Anträge auf Anerkennung vor Immatrikulation an der LMU zu prüfen. Wir machen hier auch keine Ausnahmen oder geben eine Tendenz. Gerne können Sie aber schon einen ersten Blick auf den Studienverlaufsplan (siehe Webseite unter "Studienverlauf") werfen, um einen ersten Eindruck zu erhalten, welche Fächer für das Lehramtsstudium Wirtschaftswissenschaften absolviert werden müssen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auch auf höhere Fachsemester zu bewerben (im Wintersemester immer auf ungerade Semesterzahlen, im Sommersemester auf gerade Semesterzahlen) – in diesem Falle überprüfen wir, ob Ihnen die entsprechend nötige Anzahl an ECTS Punkten (12 ECTS Punkte pro Semester) voraussichtlich anerkannt werden können und stellen daraufhin einen Semesteranrechnungsbescheid aus, welchen Sie für die Bewerbung benötigen.

Bitte beachten Sie: die endgültige Prüfung auf Anrechenbarkeit erfolgt immer erst nach der ordentlichen Immatrikulation in Absprache mit den Fachverantwortlichen.

Es gelten die Richtlinien für Quereinsteiger. Hinweis: Anfragen für Semesteranrechnungsbescheide sollten bis zwei Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden.

Nähere Informationen zu Ihren Bewerbungsmöglichkeiten bekommen Sie bei der Studentenkanzlei.

II. Nach ordentlicher Immatrikulation an der LMU
Nach erfolgreicher Immatrikulation wird der tatsächliche Antrag auf Anerkennung gestellt. Für die Berücksichtigung von Anträgen auf Anerkennung von Prüfungsleistungen müssen folgende Fristen zwingend eingehalten werden:

  • Leistung wurde erbracht vor Immatrikulation im aktuellen Studiengang (z.B. bei Hochschul- oder Studiengangswechsel), dann ist der Antrag bis spätestens Ende des 1. Semesters nach Einschreibung im aktuellen Studiengang an der LMU zu stellen.
  • Leistung wurde erbracht nach Immatrikulation im aktuellen Lehramtsstudium an der LMU (z.B. bei Auslandsstudium oder Doppelstudium), dann ist der Antrag bis spätestens am Ende des 1. Semesters nach Erwerb der ECTS-Punkte zu stellen.

Vorgehen:

Schritt 1: Formular Antrag auf Anerkennung
Laden Sie folgendes Antragsformular (XLS, 48 KB) herunter und füllen Sie dieses entsprechend aus.

Schritt 2: Antrag einreichen
Senden Sie das Formular (bitte in formattierbarer Version) an die Lehramtsberatung, zusammen mit folgenden Dokumenten:

  • letzter Notenspiegel der "alten" Hochschule/ Studiengangs
  • Modulhandbücher und ausführliche Gliederungs- bzw. Inhaltsangaben der "alten" Veranstaltungen

Schritt 3: Prüfung auf Anerkennung
Im nächsten Schritt leiten wir Ihre Dokumente an die verantwortlichen Lehrpersonen für die jeweiligen Veranstaltungen an der LMU weiter. Diese prüfen auf Basis der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob die erworbenen Kompetenzen denen der entsprechenden LMU Veranstaltung entsprechen. Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Schritt einige Wochen dauern kann. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, melden wir uns bei Ihnen zurück.

Schritt 4: Eintragung der Leistungen
Im Falle eines positiven Anrechnungsbescheids, vereinbaren Sie bitte einen Sprechstundentermin und bringen mit:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
  • die originalen Dokumente oder beglaubigte Kopien, die Ihre Leistungen bestätigen (z.B. Zeugnisse)

Anschließend werden die Unterlagen von uns an das Prüfungsamt weitergereicht und die Leistungen für Sie im Kontoauszug vermerkt.

Bitte beachten Sie: die endgültige Prüfung auf Anrechenbarkeit erfolgt immer erst nach der ordentlichen Immatrikulation.

Nähere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie hier:
Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaften Lehramt Realschule
Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaften Lehramt Gymnasium

Im Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaften müssen Sie keine Leistungen erbringen. Dies bedeutet allerdings, dass Sie sich das notwendige Wissen für das Staatsexamen selbst erarbeiten müssen. Als Vorbereitung empfehlen wir zum einen die Durchsicht der an der LMU im Lehramtsstudium Wirtschaftswissenschaften angebotenen Veranstaltungen, sowie das Bearbeiten von alten Staatsexamensaufgaben. Ihnen ist es freigestellt, ob Sie an den Lehrveranstaltungen teilnehmen oder das Wissen zu Hause im Selbststudium erarbeiten. Bitte beachten Sie allerdings, dass Klausuren nicht mitgeschrieben werden können.

Im Fach Recht wird der freiwillige Besuch der Lehrveranstaltungen zum Privatrecht (Beginn im WS) und insbesondere des Examenscolloquiums im Semester unmittelbar vor Ihrem Examen (WS oder SoSe) empfohlen. Gerne können Sie sich bei Fragen zu Lehrveranstaltungen, Vorlesungsunterlagen und Empfehlungen für eine optimale Examensvorbereitung im Fach Recht an Frau Nina Küpper-Morawietz wenden.

Weitere Informationen zum Erweiterungsfach finden Sie außerdem auf der Homepage des Münchner Zentrums für Lehrerbildung.

Während des Studiums

Prüfungen werden entweder von den Lehrstühlen selbst, oder zentral über das ISC organisiert und durchgeführt. Informationen welcher Fall für eine Veranstaltung vorliegt finden Sie auf den jeweiligen Kurswebseiten.

Aktuelle Informationen zur Prüfungsanmeldung/ -zeiten/ -orten finden Sie auf den Seiten des ISC.

Hinweis: Das ISC stellt bereits vor Beginn des Semesters einen Klausur-Masterplan online zur Verfügung, in dem fast alle für Sie relevanten Klausurtermine enthalten sind. Prüfen Sie daher bitte bereits am Anfang des Semester vor Belegung von Veranstaltungen, ob es zu möglichen Überschneidungen im Prüfungstermin kommt.

Achtung: Verpflichtende Anmeldung für Prüfungen! Der Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen schreibt für alle Modulprüfungen und Modulteilprüfungen sämtlicher betriebs- und volkswirtschaftlicher Studiengänge eine Anmeldung vor. Die Anmeldung ist rechtzeitig von den Studierenden über LSF vorzunehmen. Die Frist zur Anmeldung für die jeweilige Prüfung finden Sie im LSF. Studierende, die sich zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung nicht oder nicht form- und bzw. oder nicht fristgerecht angemeldet haben, haben keinen Anspruch auf die Teilnahme an dieser Modulprüfung oder Modulteilprüfung.

Bitte beachten Sie ebenfalls: Falls Sie einen Nachteilsausgleich beantragen oder in Anspruch nehmen möchten, ist dies dem ISC spätestens bis zum Ende des Anmeldezeitraums mitzuteilen. Ein später geltend gemachter oder uns mitgeteilter Nachteilsausgleich kann für die Klausuren des betreffenden Klausurzeitraums sonst nicht berücksichtigt werden.

Ihre Noten finden Sie nach Login im LSF in Ihrem Notenspiegel. Hier können Sie benötigte Transkripte auch selbst ausdrucken. Der Notenspiegel enthält sowohl Ihre bestanden, als auch nicht-bestandenen Prüfungen. Durch Abgleich mit den empfohlenen Studienverlaufsplänen können Sie so die noch ausstehenden Prüfungen identifizieren. Nicht-bestandene Prüfungen können laut PO unter Berücksichtigung der Höchstsemesterzahl beliebig oft wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungen können "zur Notenverbesserung" nicht nochmals belegt werden.

Laut LPO I ist im Studium als fachliche Zulassungsvoraussetzung zur ersten Staatsexamensprüfung ein kaufmännisches Praktikum vorgeschrieben.

Lehramt Realschule:
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2 neu e LPO I muss die erfolgreiche Teilnahme an einem kaufmännischen Praktikum von drei Monaten Dauer nachgewiesen werden.

Lehramt Gymnasium:
Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 2 neue LPO I muss die erfolgreiche Teilnahme an einem kaufmännischen Praktikum von vier Monaten Dauer nachgewiesen werden.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auch in nachstehenden Dokumenten:
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung und Kultus (PDF, 764 KB)
Merkblatt zum kaufmännischen Praktikum (Achtung: Dauer veraltet!) (PDF, 87 KB)

Für die Anerkennung des Praktikums als Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsexamensprüfung ist die Außenstelle des Prüfungsamtes verantwortlich. Wenden Sie sich bei Fragen zum kaufmännischen Praktikum daher bitte an die dortigen Ansprechpartner.

Ende des Studiums

Nach LPO I (2008), § 29 ist für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist eine schriftliche Hausarbeit ("Zulassungsarbeit") anzufertigen. Diese kann in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften angefertigt werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auch auf den entsprechenden Seiten des MZLs.

Prüfer, die im Fach Wirtschaft die Zulassungsarbeit betreuen sind:

Herr Dr. Marco v. Baal

Frau Dr. Rahild Neuburger

Frau Dr. Anke Jaros-Sturhahn

Frau Dr. Manuela Mosburger

Frau Dr. Eva Prielmaier

Herr Dr. Georg Bauer-Bockhorni

nach Rücksprache mit Lehramtsberatung sind evtl. auch weitere Betreuer möglich

Bei Interesse an einer Zulassungs-/Abschlussarbeit im Fach Wirtschaft setzen Sie sich bitte ein Semester vor der gewünschten Abgabe unter Angabe von Themeninteressen oder bereits konkreten Fragestellungen mit einem der oben genannten Prüfer in Verbindung.

Als Orientierung für mögliche Themen oder Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten ist ein Besuch des Kolloquiums für Abschlussarbeiten zu empfehlen:

Das Ziel des Kolloquiums ist die Vermittlung von Kenntnissen zum wissenschaftlichen Arbeiten im Bezug auf eine Zulassungsarbeit. Zudem sollen im Rahmen des Kolloquiums die jeweiligen Abschlußarbeiten vorgestellt und in der Gruppe diskutiert werden. Der einzelne Vortrag soll 15-20 Minuten (plus 15 Minuten Diskussion) dauern.

Der Termin für das nächste Kolloquium im WiSe 2022/23 steht noch nicht fest. Bei Interesse an einer Zulassungs-/Abschlussarbeit setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Zielgruppe und Teilnahmeberechtigung:

  • Lehramt Wirtschaftswissenschaften Gymnasium (vertieft; alte und neue LPO):
    Teilnahmeberechtigung bei einer laufenden Abschlussarbeit oder dem Interesse an einer Abschlussarbeit aus dem Bereich "Wirtschaftswissenschaften"
  • Lehramt Wirtschaftswissenschaften Realschule (Unterrichtsfach; alte und neue LPO):
    Teilnahmeberechtigung bei einer laufenden Abschlussarbeit oder dem Interesse an einer Abschlussarbeit aus dem Bereich "Wirtschaftswissenschaften"

Bei Interesse an einer Zulassungs-/ Abschlussarbeit setzen Sie sich bitte ein Semester vor der gewünschten Abgabe mit den betreuenden Mitarbeitenden (siehe weiter oben) in Verbindung.

Für die Examensvorbereitung empfehlen wir neben dem Besuch aller im Studienplan vorgesehenen Veranstaltungen vor allem das Bearbeiten alter Staatsexamensaufgaben als Orientierung für Inhalte und Themenstellung.

Alte Staatsexamensaufgaben sind mit LSF-Kennung auf der Webseite des MZLs zu finden. Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen für die erste Staatsprüfung sind in § 58 der LPO I (LAR) und § 84 der LPO I (LAG) geregelt.

An der LMU werden für die Vorbereitung zur Staatsexamensprüfung einige Kurse angeboten, die spezifisch auf dieses durch die Bearbeitung alter Aufgaben vorbereiten:

  • Examensvorbereitungskurs ABWL - zu finden im LSF, jedes Semester
  • Fortgeschrittene Buchhaltungstechnik - zu finden im LSF, jedes Semester
  • Examenscolloquium Recht für Lehramt Gymnasium - siehe Homepage Recht, Anmeldung per E-Mail!

Die Anmeldung zum ersten Staatsexamen und dessen Durchführung wird von der Außenstelle des Prüfungsamtes verantwortet. Deren Webseite sind auch aktuelle Termine und Fristen zu entnehmen.

Beantragung Transcript of Records:
Für die Anmeldung benötigen Sie für jedes Fach einen entsprechenden Nachweis über Ihre erbrachten Leistungen. Diesen können Sie beim entsprechenden Prüfungsamt, für das Fach Wirtschaft bei der Fachberatung, anfragen.

Bitte gehen Sie dabei wie folgt vor:

Schritt 1: Ist ihr LSF-Kontoauszug korrekt?
Prüfen Sie Ihren LSF-Kontoauszug auf Korrektheit:

  • Sind alle Leistungen eingetragen?
  • Wurde der fachwisschenschaftliche und -didaktische Fachnotenschnitt korrekt errechnet?
  • Sind die Summen der fachwisschenschaftlichen und -didaktischen ECTS-Punkte korrekt addiert?

Falls Ihnen ein Fehler auffällt, teilen Sie diesen bitte über folgendes Kontaktformular dem technischen Support des Prüfungsamtes mit.

Hinweis Berechnung Notenschnitt: beachten Sie, dass laut PO §14 sich die Notenschnitte der an der LMU im Fach Wirtschaft erbrachten Modulprüfungen für die fachwissenschaftliche und fachdidaktischen Leistungen aus dem ungewichteten arithmetischen Mittel errechnen. Erbrachte Leistungen zählen mit in den fachwissenschaftlichen Notenschnitt hinein.

Schritt 2: senden Sie eine E-Mail unter Angabe von

  • Matrikelnummer
  • Studiengang
  • Leistungen, die im freien Bereich eingebracht werden sollen

an die Fachberatung Wirtschaftswissenschaften lehramt@som.lmu.de

Schritt 3: Terminvereinbarung und Abholung
Ihr Transcript of Records können Sie unter normalen Umständen in der darauffolgenden Sprechstunde abholen.
Termine außerhalb der Sprechstunde werden nur im Notfall angeboten, planen Sie Ihr Anliegen daher vorausschauen!

Hinweis Vorgriffsregelung:
Ein Antrag auf Zulassung zur Staatsexamensprüfung kann auch mit geringerer als der Gesamtpunktzahl an ECTS-Punkten gestellt werden. Beachten Sie hierfür bitte die Informationen auf der Webseite des MZLs.